Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer
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15.12.2012, 18:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2012 19:01 von phönix.)
Beitrag: #3
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RE: Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer
(15.12.2012 18:54)showbee schrieb: Naja, aus dem Bauch würde ich auch mindestens 2J ansetzen; immerhin liegt doch recht geringe Laufleistung vor, die durch relativ hohen Preis wiedergespiegelt wird. Mein Bauch sagt, dass man (und damit auch das FA) wegen der geringen Laufleistung (75.000 sind nichts für heutige Fahrzeuge und auch für nen Benz) auch durchaus 3 Jahre annehmen könnte. 1 Jahr nur AFa erscheint unrealistisch. schönen Tag noch phönix |
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Nachrichten in diesem Thema |
Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer - micha79 - 15.12.2012, 17:22
Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer - showbee - 15.12.2012, 18:54
RE: Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer - phönix - 15.12.2012 18:59
RE: Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer - Taxman - 15.12.2012, 22:32
Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer - showbee - 16.12.2012, 12:25
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