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Antragsveranlagung ab 2008
10.11.2007, 15:00
Beitrag: #1
Antragsveranlagung ab 2008
Hallo,

geht meine Information richtig, dass mit dem "Jahressteuergesetz 2008" nun doch der grundrechtlich umstrittene Passus im § 46 Abs. 1 Nr. 8 EStG gestrichen wird und es nunmehr lediglich nur noch einen Veranlagungszeitraum von 4 Jahren gibt?

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Antragsveranlagung ab 2008 - zaunkönig - 10.11.2007 15:00
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 13.11.2007, 18:42
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 06.03.2008, 10:43
RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 06.03.2008, 18:28

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