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Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
13.12.2012, 11:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2012 11:08 von tolledeu.)
Beitrag: #27
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 22:04)showbee schrieb:  Besser wird dann die BWA sogar, wenn in der lfd Bfg auch kalkulatorische AfA etc gebucht wird. Mit vernünftiger Bfg sollte auch die USt immer passen bzw im vernachlässigbaren Rahmen liegen. Last but not least kann die richtige 12er BWA auch schnell als Indikator für die ESt herangezogen werden. Nichts ist dümmer, als ein Verlust in den BWA und dann ein ordentliche Gewinn lt Bilanz...

Andererseits muss es auch nicht mehr kosten. Wenn Bfg gleich alles abstimmt, dann macht das auch weniger Stundenaufwand bei der JA Erstellung.

Die kalkulatorische AfA haben wir mit der Verknüpfung Rewe-Anlag ausgerottet, es wird monatlich die genaue AFA gebucht. Auch werden bei den Einzelunternehmern der KFZ-Privatanteile monatlich gebucht, schon wegen der Umsatzsteuer. Und mit Datev-pro werden alle Kredit-, Miet- und Leasingverträge über die Wirtschaftsberatung verwaltet und monatlich verbucht.

Ich möchte den Überblick über die Kredite etc. haben und den Mandanten rechtzeitig darauf hinweisen können wann die Zinsbindung ausläuft, und wie hoch seine Kreditverpflichtungen zu einem Tag x sind.

Natürlich gibt es immer wieder Mandanten die die Fibu nur als notwendiges Übel für das Finanzamt sehen, die BWA nicht verstehen (wollen) etc. D.h. für mich aber nicht, dass ich deshalb schlechter buche oder bestimmte Sachverhalte nicht berücksichtige.

Aber die Zeitfrage ist doch an den Haaren herbeigezogen, ich muss es doch sowieso klären und wenn ich es ein Jahr später beim JA mache wird es bestimmt nicht schneller gehen als zwei Wochen nach dem Vorfall.

Nächstes Jahr gibt es sowieso wieder einen Tanz, wenn die neue Gebührenordnung raus kommt und wir unsere Preise anpassen werden. Da kommt sicherlich wieder Bewegung in die Firma.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ? - tolledeu - 13.12.2012 11:07

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