Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
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13.12.2012, 10:42
Beitrag: #26
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
In Bezug auf "Bilanzbuchhalter" und deren "Leistungen": Mein alter Chef hat die Mandanten primär über die Haftungssituation bei Falschberatung aufgeklärt und dann die Bfg / JA überprüft. In aller Regel fehlt es am nötigen Steuerrechtswissen, weshalb die Bilanzen oftmals fehlerhaft sind, nicht überall wo BiBu drauf steht ist auch ein SteuerBiBu drin. Gerade in der Bauwirtschaft hatte ich armseelige Summen- und Saldenlisten gesehen. Die abenteuerlichste SuSa hat allerdins ein "inhouse-Buchhalter" mal hinbekommen. Er hat komplett Soll und Haben verwechselt. Das war wirklich lustig... wir mussten zwar den Saldenvortrag nur einfach umkehren, aber gefragt haben wir uns schon, ob die ganze Buchhaltung überhaupt Gob konform war ...
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