Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
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12.12.2012, 17:12
Beitrag: #19
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 16:24)blindworm schrieb:Zitat:Wo ist das Problem (bei der normalen in regelmäßigen Abständen erstellten FiBu), wenn festgeschrieben wird? Ja , aber dass gehört bei mir auch in die Fibu und nicht in den Jahresabschluss. Wenn ich meine Fibu-Schlussrechnung lege, möchte ich dass die Fibu auch fertig ist und die Zeiten der Mitarbeiter auch in der Fibu steckt und nicht im JA. Wenn dafür keine Zeit ist, ist entweder das Honorar zu niedrig oder der Mitarbeiter hat zuviel um die Ohren. Im JA will ich mir nur noch Gedanken machen müssen über die Bewertung und Bilanzansätze, nicht über die Verteilung auf Konten oder gar Abstimmung der OPOS-Listen oder ungeklärte Posten. Wir haben hier so ein ungeschriebenes Gesetz, im JA sind max. 80 Umbuchungen zulässig alles was mehr ist zeugt von einer schlechten Fibu. Dieses Jahr hatte ich für ein paar Monate einen freien Mitarbeiter, der hat der einen Mitarbeiterin die Sachen wieder auf den Tisch gelegt und gesagt er hätte gerne bis übermorgen eine abgestimmte Saldenbilanz. Da war unser Neuzugang ganz aus dem Häuschen, da sie es auch so kannte dass machen wir schon im Abschluss..... „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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