Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
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12.12.2012, 16:46
Beitrag: #18
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 16:24)blindworm schrieb: [quote].......... Lieber Stornierung, die kann man wenigstens nachverfolgen. Ich denke an die berühmte Frage der Mandanten: "Warum muss ich in der Jahreserklärung soviel USt nachzahlen? Hast Du Berater nicht richtig gebucht? Storniert- dann kann einen viel besseren Nachweis führen, dassder Mandant einfach die Unterlagen nicht zeitgerecht gebracht hat. Und wenn ich mal an die Buchführung denke, die ich noch gelernt habe - amerikanisches Journal, da wären nachträgliche Korrekturen der Buchung (radieren, übermalen o. überkleben) eine Todsünde gewesen. Das soll bei einer EdV alles den GoB entsprechen? Da habe ich von der Logik doch etliche Zweifel. Spinnen wir den Fader weiter, warum muss ein Fahrtenbuch so geführt werden, dass es nachträglich nicht geändert werden kann. Bei Fibu darf das möglich sein???? Zweifel über Zweifel- Außer Bequemlichkeit fällt für das Nichtfestschreiben gar nicht Passendes ein. frankts frankts ____________________________________________ |
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