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Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
12.12.2012, 16:24
Beitrag: #17
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Zitat:Wo ist das Problem (bei der normalen in regelmäßigen Abständen erstellten FiBu), wenn festgeschrieben wird?

Nicht alle Mitarbeiter buchen bereits monatlich so exakt, wie man es im JA gerne haben möchte. Da müssen z.B. Aufwandskonten nachträglich anders aufgeteilt/ gesplittet werden. Es stellt sich heraus, dass der Mandant eine andere Gliederungstiefe bei den Umsätzen benötigt.
Teilweise werden z.B. Grundstücksaufwendungen, bei denen die entsprechenden Vermerke und Erklärungen des Mandanten erst zum JA kommen, privat oder auf Verrechnungskonten statt (anteilig) betrieblich gebucht. usw...

Monatlich bleibt meist nicht Zeit alles restlos buchungsmäßig aufzuklären.
Somit müsste beim JA umständlich storniert werden.
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ? - blind**** - 12.12.2012 16:24

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