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Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
12.12.2012, 11:54
Beitrag: #16
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 11:02)frankts schrieb:  
(12.12.2012 10:44)tosch schrieb:  Du kannsch halt nimmer so gut bscheixxen Wink

Aber nachdem die eigene Mitarbeiterin durch Nichtfestschreiben die Möglichkeit für sich eröffnet hatte, eigene Fehler von der Bildschirmfläche verschwinden zu lassen, war bei mir der Ofen für diese Lockerheit aus.
frankts

Dito, das ging soweit, dass noch während der BP umgebucht wurde. Die Mitarbeiterin ist ganz schnell gegangen (worden). Bei uns ist prinzipiell nach der Fertigstellung des Monats bzw. Quartals oder auch Jahresfibu festzuschreiben.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ? - tolledeu - 12.12.2012 11:54

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