Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
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12.12.2012, 11:46
Beitrag: #15
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Eben. Es geht um eine gewisse Dokumentation. Am Ende war nämlich immer der StB Schuld. Wenn man festschreibt und Stornos/Umbuchungen macht, kann man deutlich zeigen, wann welcher Beleg nochmals angefasst wurde. Ganz wichtig, wenn bspw. der Mdt Ausgaben hat und die Rechnung nicht findet. Hier kann man doch nicht adhoc mit VoSt Abzug buchen. Ich kenne das so, dass der Mandant eine Liste mit Fehlbelegen bekommt. Diese werden zuerst ohne VoSt gebucht und wenn der Mdt dann doch den Beleg auftreibt, wird eben die VoSt 2-3 Monate später geltend gemacht. Würde man dann einfach die Buchung ändern ist das nicht besser als ohne Rechnung gleich den VoSt Abzug zu buchen. Schmu!
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