Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
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12.12.2012, 11:02
Beitrag: #14
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(12.12.2012 10:44)tosch schrieb: Du kannsch halt nimmer so gut bscheixxen Dachte ich es mir - aber ehrlich sind die Mandanten einen Behilfetatbestand eigentlich wert?? Aber, ich gebe es zu, bei Beginn habe ich auch meist gedacht, was hat der arme Mandant da bloß wieder für einen Fehler gemacht. Aber nachdem die eigene Mitarbeiterin durch Nichtfestschreiben die Möglichkeit für sich eröffnet hatte, eigene Fehler von der Bildschirmfläche verschwinden zu lassen, war bei mir der Ofen für diese Lockerheit aus. frankts frankts ____________________________________________ |
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