Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
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12.12.2012, 09:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2012 10:04 von blind****.)
Beitrag: #11
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Zitat:Festschreiben sollte man immer, wenn irgendwelche Zahlen/Auswertungen das Büro verlassen. Also eigentlich Festschreibung auch generell immer, wenn USt-VA gesendet werden soll ? Somit gibt es, abgesehen von Jahresbuchhaltungen oder Buchhaltungen für Kleinunternehmer, Ärzte usw., bei Euch unterjährig keine offenen Erfassungskreise ? Gruß Noch ein Gedanke: Wenn ich mich mit Kollegen über dieses Thema unterhalte, bekomme ich mit, dass überwiegend zumindest die monatlichen Buchungen offen gehalten werden. Erst im Rahmen der JA-Arbeiten wird dann festgeschrieben. Wie der Kollege in Stbdirekt schrieb, wird eine direkte Berichtigung als komfortabel empfunden. Kaum einer zumindest von meinen bekannten StB schreibt schon bei Erstellung der USt-VA fest. Im Rahmen von BP`s ist das (bisher) auch nie ein Thema gewesen. Angenommen, die Prüfer greifen das zukünftig verstärkt auf, kann dann alleine die Tatsache der nicht zeitnah erfolgten Festschreibung schon zu Schätzungen oder anderem führen ? Ich meine doch eher nicht. Eigentlich müsste für die Prüfer doch neben dem Festschreibedatum auch das Erfassungsdatum der Buchungen entscheidend sein. SIMBA schrieb mir aber folgendes: Zitat:Die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“, kurz GDPdU sehen die Übergabe des Erfassungsdatums Wie wird das bei DATEV gehandhabt ? Bei Lexware wird dieses Datum im Rahmen der GDPdU übergeben. Gruß |
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