Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
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11.12.2012, 17:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.12.2012 17:31 von tosch.)
Beitrag: #10
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(11.12.2012 16:36)showbee schrieb: Also diese arbeitsweise halte ich für höchst bedenklich, weil dann nicht mit Umbuchungen/Stornos gearbeitet werden muss. Da erkennt man später nicht mehr, welche Buchung wann geändert wurde.Nicht nur das. Ein Prüfer könnte aufgrund der überlassenen Buchhaltung die Werte für die monatlichen UST-VA auslesen und würde beim Abgleich mit den eingereichten Zahlen sofort erkennen, wenn nachträgliche Änderungen (mit USt-Auswirkung) vorgenommen worden wären. Festschreiben sollte man immer, wenn irgendwelche Zahlen/Auswertungen das Büro verlassen. Nichts schlimmeres, als wenn der Mandant/Bänker 4/6/8 Wochen später nachfragt und dann ganz andere Zahlen hat, als man selber am Bildschirm vor sich sieht. (11.12.2012 17:16)blindworm schrieb: Wenn das aber so sinnvoll ist, bereits monatlich festzuschreiben, warumWeil es nicht nur Monats-Buchhaltungen gibt und manche StB auch eine gewisse Flexibilität haben wollen. Bei einer nicht ust-pflichtigen Firma kann ich es mir aussuchen, ob ich monatlich buche oder nur einmal im Jahr. Warum sollte ich zum Festschreiben zwangsverpflichtet werden, wenn ich monatlich buche? Ich kann doch auch eine Jahresbuchhaltung, die ich komplett im Juni des Folgejahres bekomme, monatlich verbuchen. Warum dann festschreiben, bevor die letzte Buchung eingegeben wurde? |
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