Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
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11.12.2012, 16:25
Beitrag: #7
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
Das Thema kocht jetzt scheinbar überall hoch. Aber wo liegt das Problem, wenn nicht festgeschrieben wird. Es gibt doch nichts ärgerlicheres, wenn ein alter nicht abgeschölossener Monat nochmal bebucht wird und womöglich keine berichtigte VA ausgedruckt wird. beim Abschluß kannst Dir nen Wolf suchen, wo die USt-Differenz auf einmal herkommt. Ich habe das Nichtfestschreiben ganz schnell abgeschlossen, wie ich gemerkt habe, dass eine Mitarbeiterin ganz heimlich Buchungsfehler durch einfaches Abändern von Buchungen hat verschwinden lassen. Sie hatte bloß nicht damit gerechnet, Agenda ein Erfassungsprotokoll für jede Buchung hatte, wo schön brav das letzte Bearbeitungsdatum und der letzte Bearbeiter/-in nachgewiesen war.
Agenda hat eine gute Lösung gefunden: 1. Buchen - 2. Perioden festschreiben - 3. Perioden abschließen Nr. 2 kann durch den Administrator aufgehoben werden, wenn wirklich noch ein Vormanat bebucht werden muß. Bei Nr. 3 ist finito - es geht gar nichts mehr. Frankts frankts ____________________________________________ |
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