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Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
11.12.2012, 15:33
Beitrag: #5
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(11.12.2012 14:51)blindworm schrieb:  Zeitlich verspätetes (also erst beim JA) Festschreiben/ Journalisieren kann (wie Diskussionen in anderen Foren zeigen) anscheinend zu gewissen Unterstellungen bei BP´s führen. Wenn aber nun auch das Erfassungsdatum der Buchungen nicht in den GDPdU-Daten enthalten ist, wie entkräftet man diese Unterstellungen ?
Bei solchen Unterstellungen grinse ich in mich rein und denke: Na, wenn Dir sonst nix gescheites einfällt ... Big Grin
Warum sollte ich Unterstellungen entkräften?
Ich bitte in diesen Fällen um Benennung einer gesetzlichen Grundlage. Meistens ist das Thema damit erledigt.

(11.12.2012 14:51)blindworm schrieb:  Die Unterlassung der Festschreibung als solches sagt über mögliche nachtr. Änderungen nichts aus.
Die nachträgliche Änderung von Buchungen ist verboten! Und für den Vorwurf einer ungesetzlichen Handlung sollte der Prüfer mehr als nur eine Unterstellung vorweisen können.
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ? - tosch - 11.12.2012 15:33

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