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Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
11.12.2012, 14:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.12.2012 14:59 von blind****.)
Beitrag: #4
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
@showbee

Ich meine das Festschreiben/ Journalisieren von Erfassungskreisen/ Buchungsstapeln durch den StB, der die komplette Buchführung + JA erstellt.

@Tosch

Zitat:Woher nimmst Du das?...Und auch der BMF schreibt in "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme" nichts von Festschreibungspflicht...

In anderen Foren (z.B. StBdirekt) wird hingewiesen, dass sogar das Unterlassen des monatlichen Festschreibens zu Problemen führen würde.

Indirekt scheint die Pflicht zur Unveränderbarkeit der Buchungen zu einer Festschreibepflicht zu führen. Es gibt anscheinend schon BP´s, bei denen die Prüfer die Vorlage der Festschreibedaten verlangen. Wenn dieses Datum dann, wie häufig in der Praxis, zeitlich in größerem Abstand zu den eigentlichen Buchungen liegt (meist bei JA-Erstellung), könnte unterstellt werden, es wurde nachträglich geändert/ gelöscht u.a..

Erkennt eigentlich die BP in den GDPdU-Daten neben dem Festschreibedatum auch das Buchungserfassungsdatum ? Ich habe von SIMBA gerade diese Info bekommen:

Zitat:Die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“, kurz GDPdU sehen die Übergabe des Erfassungsdatums

nicht zwingend vor. Mit der Festschreibung (Journalisierung) der Buchungen wird der Forderung nach Unveränderbarkeit der Buchungen

genüge getan. Wann die Festschreibung erfolgt, liegt in der Verantwortung des Anwenders. Eine zeitnahe Journalisierung ist nicht

zwingend, muss aber ggf. intern organisiert werden.



Gruß





Noch ein Nachtrag:

Zeitlich verspätetes (also erst beim JA) Festschreiben/ Journalisieren kann (wie Diskussionen in anderen Foren zeigen) anscheinend zu gewissen Unterstellungen bei BP´s führen. Wenn aber nun auch das Erfassungsdatum der Buchungen nicht in den GDPdU-Daten enthalten ist, wie entkräftet man diese Unterstellungen ? Die Unterlassung der Festschreibung als solches sagt über mögliche nachtr. Änderungen nichts aus.

Gruß
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ? - blind**** - 11.12.2012 14:51

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