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Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
11.12.2012, 14:23
Beitrag: #3
RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ?
(11.12.2012 11:18)blindworm schrieb:  Aus dem HGB, den GoB usw. kann man m.E. doch eigentlich eindeutig entnehmen, dass Buchungen nachträglich nicht mehr änderbar sein dürfen und somit zeitnah festzuschreiben sind.
Woher nimmst Du das? Rolleyes
Ich lese nur, dass nachträglich nicht geändert werden darf; aber nicht, dass dies durch die technische Lösung des Festschreibens gesichert werden muß.

§ 146 AO regelt ausdrücklich:

(4) Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.

S. 2 wäre überflüssig, wenn es eine Vorschrift zur sofortigen Festschreibung gäbe.


Und auch der BMF schreibt in "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme" nichts von Festschreibungspflicht:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...onFile&v=3
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RE: Festschreiben der Buchführung monatlich, jährlich oder überhaupt nicht ? - tosch - 11.12.2012 14:23

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