Dienstradsteuer ab 2012
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30.11.2012, 17:57
Beitrag: #11
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RE: Dienstradsteuer ab 2012
Also ich bin von diesem BMF Schreiben schwer enttäuscht....
Zum Beispiel wird überhaupt nicht geregelt, was steuerlich zu veranlassen ist, wenn ein Fahrrad von mehreren Arbeitnehmern genutzt werden kann, zum Beispiel bei einem sog. "Fahrradpool". Auch der klassische Fall von "Werkstattfahrrädern" wird nicht geregelt. Über Zuzahlungen des Arbeitnehmers oder Park & Ride Fälle finde ich auch nix..... Seit wann sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit der "privaten Nutzung" zuzurechnen? Gleiches gilt für Familienheimfahrten im Rahmen einer DHF. Hat irgend jemand von euch eine DHF mit einer Entfernung von weniger als 100 KM ?? Mit dem Fahrrad nenne ich das "sportlich" ^^ Warum ist keine Fahrtenbuchmethode zugelassen? ( ich glaub ich werd da mal mein Fahrad ins SBV einlegen und das mal austesten....meines Wurde nämlich letzte Woche von meinem Fahrradträger geklaut und ich brauch eh ein neues ...) Was ist mit Tandems???? Greift da LStR 8.1 Abs. 10 - Gestellung eines KFZ mit Fahrer - analog ??? Ich freue mich schon auf den BMF wenn einem AN mehrere Fahrräder zur Verfügung gestellt werden. Dann gibt es zukünftig die Fahrradbezogene betrachtungsweise ?? oder bleibt es bei dem Folgen der LStR bei Überlassung mehrerer Fahrräder ? Danke für diesen Thread @ showbee ... ich habe beim Lesen selten so gelacht :-) lg und schönes WE, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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