USt "noch nicht fällig"
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09.11.2007, 18:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2007 19:02 von Catja.)
Beitrag: #3
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RE: USt "noch nicht fällig"
@Piranha hat völlig recht! (hatte ich das dieser Tage nicht SCHON MAL irgendwo????)
=> der Vorsteuerabzug ist immer nach dem SOLL vorzunehmen. Näheres findest Du bei A 192 (2) Satz 3 UStR (2005, - bevor wieder der Hinweis von @Petz kommt , welche UStR ich nun meine... *g*) Oder im Umkehrschluss auch bei OFD Düsseldorf S 7522 A St 641 v. 06.08.1970 (! wow ! ) "Es besteht keine Möglichkeit, dem Unternehmer, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Vorsteuerabzug nach dem Ist zu gestatten"... 1 x übersetzt: Unabhängig vom Zahlungstag ist die Vorsteuer mit Leistung&Rechnung abzuziehen! (blöd ist nur, das wir das in der Praxis bei den 4/3ern meistens ignorieren....(schließe mich da selbst NICHT aus!)) Grüße von der Catja __ edit: aus rein optischen Gründen, ohne den Inhalt zu verändern ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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USt "noch nicht fällig" - maxell - 09.11.2007, 17:21
RE: USt "noch nicht fällig" - PiranhaVS - 09.11.2007, 18:41
RE: USt "noch nicht fällig" - Catja - 09.11.2007 18:59
RE: USt "noch nicht fällig" - PiranhaVS - 09.11.2007, 19:27
RE: USt "noch nicht fällig" - maxell - 09.11.2007, 23:34
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