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Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
23.11.2012, 08:18
Beitrag: #17
RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
Stadtkatze schrieb weiter oben:

Zitat:Ein Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Verhältnis der Nutzflächen des gesamten Gebäudes halte ich aber für nicht richtig, weil das Dachgeschoss abgrenzbar ist

meyer schrieb:

Zitat:Ich würde hier auch erst einmal darauf setzen, hinsichtlich des Dachboden ein abgrenzbares Aufteilungsobjekt zu sehen, da ja anscheinend dafür voller Vorsteuerabzug möglich wäre. Problem ist wahrscheinlich, dass vorher schon Räumlichkeiten dort genutzt wurden, so dass das FA auch mit einem Zusammenhang mit den bereits bestehenden Altflächen gegenargumentieren könnte.

Das Dachgeschoß wurde wie schon erwähnt, vor Umbau zu ca. 30 % zu eigenen Wohnzwecken genutzt (2 Räume). Dagegen waren aber 70% unausgebauter Dachboden (Nutzung als Lager für Gewerbe).
Es entsteht daraus eine Fewo, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit den bisherigen Flächen steht.

Aus Haufe Index 2298780 ist zu entnehmen:

Zitat:Ausbauflächen können je nach Sachverhalt für Zwecke der Vorsteueraufteilung gesondert zu beurteilen sein oder nicht. Die Ausbauflächen eines Dachgeschosses sind als eigenständig genutztes (separates) Aufteilungsobjekt anzusehen, wenn die Ausbauflächen eigenständig (nicht im Zusammenhang mit Altflächen) genutzt werden. Hierfür ist erforderlich, dass

die bautechnischen Verflechtungen eine hinreichend klare Trennung ermöglichen,
der neue Gebäudeteil von dem bereits bestehenden Gebäude hinreichend abgrenzbar ist,
der Unternehmer das Objekt eigenständig nutzt und somit
zwischen den Bauten kein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang besteht[1].

Werden dagegen die Ausbauflächen nur im Zusammenhang mit Altflächen verwendet, kommt es für die Vorsteueraufteilung aus den Ausbaukosten auf die hinsichtlich des gesamten Gebäudes bestehende Verwendung an[2].

Das BMF vom 30.09.2008 schreibt folgendes:

Zitat:Abgrenzbare Gebäudeteile sind dabei gesondert zu beurteilen....
Das Dachgeschoss ist umsatzsteuerrechtlich ein abgrenzbarer Teil, dessen Verwendungsverhältnisse gesondert zu ermitteln sind....

M.E. eindeutiges Ergebnis-> die Fewo ist ein eigenständiges Aufteilungsobjekt ! Oder liege ich da falsch ?

Gruß
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RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude - blind**** - 23.11.2012 08:18

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