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Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
22.11.2012, 17:19
Beitrag: #16
RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
Hallo,

endlich ist der USt-Sonderprüfungsbericht vom FA eingegangen.

Das FA führt im Bericht u.a. folgendes aus:

Zitat:...Bei dem Gebäude handelt es sich um einen gemischt genutzen Gegenstand, der im Umfang seiner tatsächlichen unternehmerischen Verwendung dem Unternehmensvermögen zugeordnet wurde.
Für den Vorsteuerabzug aus dem erheblichen Umbau eines Gebäudes....ist zum entscheiden, ob es sich um Erhaltungsaufwendungen handelt oder ob die Herstellung eines neuen Gebäudes anzunehmen ist....
Das Gebäude wurde wesentlich umgestaltet, denn es wurde das EG erweitert, die Zwischendecke erneuert, das Dachgeschoss erneuert und ein neuer Eingangsbereich geschaffen....erfolgte nicht ausschließlich der Ausbau des DG so dass ein eigenständiges Aufteilungsobjekt gegeben wäre. Im DG befanden sich ebenfalls schon Zimmer, die im wesentlichen erhalten geblieben sind. Im EG erfolgte wie im im DG eine Erweiterung der Nutzflächen...
Da es sich um die Herstellung eines Gebäudes handelt, sind die Vorsteuerbeträge aus den Herstellungskostennach § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen. Als sachgerechter Aufteilungsmaßstab bei Gebäuden kommt die Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen in Betracht...

Folge: Kürzung der Vorsteuer um ca. 6 TEUR !!!
(da direkt auf die Fewo zurechenbare VorSt nur noch anteilig zu 45 % berücksichtigt wird)

Warum die auf Neuherstellung eines Gebäudes kommen, ist mir unverständlich. Die Kriterien dafür (z.B. lt. Haufe):

Zitat:"...3.4 Herstellung eines "anderen" Wirtschaftsguts

Um die Herstellung eines anderen als des bisherigen Wirtschaftsguts und nicht um nachträgliche Herstellungskosten handelt es sich, wenn das bisherige - noch nutzbare - Wirtschaftsgut unter Verwendung anderer, neu angeschaffter Wirtschaftsgüter im Wesen geändert und so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, dass die neuen Teile der Gesamtsache das Gepräge geben und die Altteile bedeutungs- und wertmäßig untergeordnet erscheinen..."

sind doch nicht erfüllt. Ob das FA hierauf spekuliert:

Zitat:"...Nach einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung kann bei Baumaßnahmen an unbeweglichen Wirtschaftsgütern von der Herstellung eines "anderen" Wirtschaftsguts ausgegangen werden, wenn folgende Bedingung erfüllt ist:

Baukosten+Wert der Eigenleistungen > Verkehrswert
des bisherigen Wirtschaftsguts..."
???

Die gesamten Baukosten liegen bei ca. 180 TEUR, der Verkehrswert ist derzeit nicht durch ein Gutachten belegt (geschätzt vielleicht 150 TEUR ?).

Die Entstehung eines eines eigenständigen Aufteilungs-objekts "Dachgeschoss" wird, für mich völlig unverständlich, ebenfalls verneint. Das FA hat zwar insofern recht, dass der Dachboden vor Umbau geringfügig (2 Zimmer) zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Die restliche Fläche (ca. 70%) war aber unausgebaut und diente als Lagerraum.

Die Chancen für ein erfolgreiches Einspruchsverfahren bzw. eine erfolgreiche Klage sind hier > 50% ????


Schöne Grüße
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RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude - blind**** - 22.11.2012 17:19

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