Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
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22.11.2012, 17:19
Beitrag: #16
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RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
Hallo,
endlich ist der USt-Sonderprüfungsbericht vom FA eingegangen. Das FA führt im Bericht u.a. folgendes aus: Zitat:...Bei dem Gebäude handelt es sich um einen gemischt genutzen Gegenstand, der im Umfang seiner tatsächlichen unternehmerischen Verwendung dem Unternehmensvermögen zugeordnet wurde. Folge: Kürzung der Vorsteuer um ca. 6 TEUR !!! (da direkt auf die Fewo zurechenbare VorSt nur noch anteilig zu 45 % berücksichtigt wird) Warum die auf Neuherstellung eines Gebäudes kommen, ist mir unverständlich. Die Kriterien dafür (z.B. lt. Haufe): Zitat:"...3.4 Herstellung eines "anderen" Wirtschaftsguts sind doch nicht erfüllt. Ob das FA hierauf spekuliert: Zitat:"...Nach einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung kann bei Baumaßnahmen an unbeweglichen Wirtschaftsgütern von der Herstellung eines "anderen" Wirtschaftsguts ausgegangen werden, wenn folgende Bedingung erfüllt ist:??? Die gesamten Baukosten liegen bei ca. 180 TEUR, der Verkehrswert ist derzeit nicht durch ein Gutachten belegt (geschätzt vielleicht 150 TEUR ?). Die Entstehung eines eines eigenständigen Aufteilungs-objekts "Dachgeschoss" wird, für mich völlig unverständlich, ebenfalls verneint. Das FA hat zwar insofern recht, dass der Dachboden vor Umbau geringfügig (2 Zimmer) zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Die restliche Fläche (ca. 70%) war aber unausgebaut und diente als Lagerraum. Die Chancen für ein erfolgreiches Einspruchsverfahren bzw. eine erfolgreiche Klage sind hier > 50% ???? Schöne Grüße |
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