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Reisekosten
13.11.2012, 21:37
Beitrag: #6
RE: Reisekosten
Hallo,

Es geht mir nur um den Begriff der Wohnung. Und der ist dort sauber formuliert. Und da ist es meines Erachtens unerheblich, ob ich zur regelmäßigen oder zur unregelmäßigen Arbeitsstätte fahre.
Denn hat sie eine Wohnung in Rostock, dann beginnt die Auswärtstätigkeit von dort ...
Zitat:R 9.4 LStR 2011
Reisekosten
...
Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit
(2) Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird.

Gruss
Uwe
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Reisekosten - Kiharu - 13.11.2012, 20:06
AW: Reisekosten - Stadtkatze - 13.11.2012, 20:37
RE: Reisekosten - Kiharu - 13.11.2012, 20:51
RE: Reisekosten - Uwe - 13.11.2012, 21:03
RE: Reisekosten - Kiharu - 13.11.2012, 21:18
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