Einspruch per eMail
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06.11.2012, 11:51
Beitrag: #2
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AW: Einspruch per eMail
S. AEAO zu 357 AO. Es dürfte in keinem Bundesland ein Problem geben. Mir jedenfalls ist noch kein FA begegnet, dass keine Email Adresse hat.
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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