Einspruch per eMail
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06.11.2012, 11:18
Beitrag: #1
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Einspruch per eMail
In einem anderen Forum haben Ecro und ich unsere Rechtsauffassungen bzw. die Rechtsauffassungen diverse Gerichte und Oberbehörden schon diskutiert.
Es geht mir hier hauptsächlich darum, ob irgendwer, egal ob Berater oder Verwaltungsknecht noch was zur Akzeptanz von Einsprüchen per eMail sagen kann. Die OFD Karlsruhe weist in Ihrem Leitfaden zur Rechtsbehelfsbearbeitung ausdrücklich darauf hin, dass Einsprüche per eMail zulässig sind und die Form gewahrt ist. Wie sieht die Sache in den anderen Bundesländern aus? »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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