Umfrage: Wie werden die Werbungskosten für Anlagen V+V berücksichtigt ?
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umlagefähige Kosten generell nicht (nur Kaltmiete)/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege 0% 0 0%
umlagefähige Kosten anhand der BK-Abrechnung des Verwalters/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege 28.57% 2 28.57%
sämtliche Kosten anhand der Original-Belege 71.43% 5 71.43%
Gesamt 7 Stimmen 100%
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Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
31.10.2012, 20:37
Beitrag: #12
RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
Wenn Umsatzsteuerproblematiken eine Rolle spielen, geht natürlich nur die "richtige" Lösung, da sonst Umsatz- und Vorsteuer nicht korrekt ermittelbar sind.

Die angeführte § 13b EStG-Sache eines vermietenden Bauleisters ist aber doch eher ein Einzelfall, wo man die Problematik individuell natürlich prüfen muss. Da würde ich im konkreten Fall Mandant und Hausverwalter schriftlich auf die Problematik hinweisen. Bei späteren Problemen können Steuerpflichtige sonst nämlich sehr vergesslich sein und sich an sonstige Hinweise möglicherweise nicht mehr erinnern.
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RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter - meyer - 31.10.2012 20:37

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