Umfrage: Wie werden die Werbungskosten für Anlagen V+V berücksichtigt ?
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umlagefähige Kosten generell nicht (nur Kaltmiete)/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege 0% 0 0%
umlagefähige Kosten anhand der BK-Abrechnung des Verwalters/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege 28.57% 2 28.57%
sämtliche Kosten anhand der Original-Belege 71.43% 5 71.43%
Gesamt 7 Stimmen 100%
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Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
31.10.2012, 11:57
Beitrag: #11
RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
Ich kann nur von meinem und den umliegenden Finanzämtern sprechen, aber die Kaltmiete ist inzwischen überall gestorben. Das Prinzip heißt jetzt, alles was vereinnahmt wird und alles was verausgabt wird, und dann wird entschieden.

Zu Kaltmiete-Zeiten gab es immer wieder das Problem, das halt doch Werbungskosten aufgetaucht sind, die eigentlich umlagefähig waren und dann ging die Diskussion los, ob die Kosten nicht doch umgelegt wurden. Dann liegt keine saubere Abrechnung vor, bzw. die Nebenkosten sind nicht sauber ausgewiesen und so weiter und sofort.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter - Meandor - 31.10.2012 11:57

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