Umfrage: Wie werden die Werbungskosten für Anlagen V+V berücksichtigt ?
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umlagefähige Kosten generell nicht (nur Kaltmiete)/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege 0% 0 0%
umlagefähige Kosten anhand der BK-Abrechnung des Verwalters/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege 28.57% 2 28.57%
sämtliche Kosten anhand der Original-Belege 71.43% 5 71.43%
Gesamt 7 Stimmen 100%
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Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
30.10.2012, 10:57
Beitrag: #10
RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
"...Ich lasse mir ja auch nicht alle Lohnabrechnungen bei einem AN geben um die LSt-Bescheinigung zu prüfen...."

Nicht alle. Aber z.B. wenn es um Reisekosten (Baubereich) geht, sind vielfach die Eintragungen in den LSt-Bescheinigungen falsch oder unvollständig. Da komme ich ohne monatliche Lohnscheine nicht weiter.

"...Rechnest du die Überprüfung der BK-Abrechnung dann separat ab?..."

Bisher arbeite ich nur in einem Fall nach dieser Variante. Da kann ich mich allerdings auch auf den Verwalter verlassen.
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RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter - blind**** - 30.10.2012 10:57

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