Umfrage: Wie werden die Werbungskosten für Anlagen V+V berücksichtigt ? Diese Umfrage ist geschlossen. |
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umlagefähige Kosten generell nicht (nur Kaltmiete)/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege | 0 | 0% | |
umlagefähige Kosten anhand der BK-Abrechnung des Verwalters/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege | 2 | 28.57% | |
sämtliche Kosten anhand der Original-Belege | 5 | 71.43% | |
Gesamt | 7 Stimmen | 100% |
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Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
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30.10.2012, 10:57
Beitrag: #10
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RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
"...Ich lasse mir ja auch nicht alle Lohnabrechnungen bei einem AN geben um die LSt-Bescheinigung zu prüfen...."
Nicht alle. Aber z.B. wenn es um Reisekosten (Baubereich) geht, sind vielfach die Eintragungen in den LSt-Bescheinigungen falsch oder unvollständig. Da komme ich ohne monatliche Lohnscheine nicht weiter. "...Rechnest du die Überprüfung der BK-Abrechnung dann separat ab?..." Bisher arbeite ich nur in einem Fall nach dieser Variante. Da kann ich mich allerdings auch auf den Verwalter verlassen. |
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