Umfrage: Wie werden die Werbungskosten für Anlagen V+V berücksichtigt ?
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umlagefähige Kosten generell nicht (nur Kaltmiete)/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege 0% 0 0%
umlagefähige Kosten anhand der BK-Abrechnung des Verwalters/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege 28.57% 2 28.57%
sämtliche Kosten anhand der Original-Belege 71.43% 5 71.43%
Gesamt 7 Stimmen 100%
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Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
30.10.2012, 10:06
Beitrag: #9
RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
Also ich sehe das so wie tosch:

Zitat:Ich sehe meine Aufgabe nicht darin, die Richtigkeit der mir vorgelegten Unterlagen zu prüfen, sondern auf dieser Basis eine Steuererklärung zu erstellen.

Ich lasse mir ja auch nicht alle Lohnabrechnungen bei einem AN geben um die LSt-Bescheinigung zu prüfen.


Rechnest du die Überprüfung der BK-Abrechnung dann separat ab?
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RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter - limo - 30.10.2012 10:06

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