Umfrage: Wie werden die Werbungskosten für Anlagen V+V berücksichtigt ? Diese Umfrage ist geschlossen. |
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umlagefähige Kosten generell nicht (nur Kaltmiete)/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege | 0 | 0% | |
umlagefähige Kosten anhand der BK-Abrechnung des Verwalters/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege | 2 | 28.57% | |
sämtliche Kosten anhand der Original-Belege | 5 | 71.43% | |
Gesamt | 7 Stimmen | 100% |
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Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
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30.10.2012, 08:32
Beitrag: #8
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RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
Guten Morgen,
"...Deshalb gab es für mich auch noch nie einen Grund, Belege von einer HV anzufordern. Das FA bekommt die Verwalterabrechnung und gut isses...." Nun gibt es bezgl. der Hausverwaltung mehrere Varianten: 1) Auftrag bezieht sich ausschl. auf Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietern-> Zahlungsfunktion bzgl. Rechnungen/ Beauftragung von Handwerkern usw. wird nicht auf Verwalter übertragen 2) Auftrag bezieht sich auf alle Tätigkeiten (inkl. Abschluss Mietverträge) Wenn ich die Belege nicht verfügbar habe, wie kann ich sicher sein, dass alle Aufwendungen (insbesondere die nicht auf die Mieter umlegbaren) enthalten sind ? Oftmals erhalte ich nur die BK-Abrechnung, die Buchungsübersichten/ Kontenblätter mit den Jahresbuchungen fehlen aber. Teilweise sind die Abrechnungen der Verwalter so verwirrend, d.h. da wird z.B. Soll- mit Ist durcheinandergebracht, dass manchmal nur die Belege weiterhelfen. Akzeptieren die FÄ ohne jegliche Nachfrage oder Beleganforderung den BK-Ansatz der umlagefähigen Kosten ? Hier zumindest nicht immer. Gruß |
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