Umfrage: Wie werden die Werbungskosten für Anlagen V+V berücksichtigt ? Diese Umfrage ist geschlossen. |
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umlagefähige Kosten generell nicht (nur Kaltmiete)/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege | 0 | 0% | |
umlagefähige Kosten anhand der BK-Abrechnung des Verwalters/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege | 2 | 28.57% | |
sämtliche Kosten anhand der Original-Belege | 5 | 71.43% | |
Gesamt | 7 Stimmen | 100% |
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Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
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29.10.2012, 16:59
Beitrag: #6
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RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
"...Mir scheint, es geht hier gar nicht um WEG...."
Ja richtig. Es geht um die V+V von 3 Grundstücken im Alleineigentum zu Wohnzwecken. "...Originalrechnungen werden aber in aller Regel nicht benötigt, Kopien reichen völlig...." Ich habe jetzt schon bei 3 Verwaltern erlebt, dass die sich sehr schwer tun, wenn sie Belege oder auch Kopien rausgeben sollen. Leider kann man sich aber auch nicht immer vollständig auf die BK-Abrechnungen verlassen. Da möchte man dann doch mal mit den tatsächlichen Belegen zumindest grob verproben. "...Als Nachweis für die Anlage V gelten grundsätzlich die Abrechnungen des Verwalters, der auch für die Abrechnung verantwortlich ist, die Original-Belege aufheben..." Wer ist für falsche Rechnungen und deren Korrektur z.B. im Zusammenhang mit § 13b UStG zuständig ? Die Verwalter kennen sich doch dabei kaum aus. "...Die nichtumlagefähigen Kosten sind ebenfalls der Abrechnung zu entnehmen...." Die werden zumindest hier vielfach überhaupt nicht von den Verwaltern mit gebucht. Also ist die Verwalter-Abrechnung eventuell unvollständig. Gruß |
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