Umfrage: Wie werden die Werbungskosten für Anlagen V+V berücksichtigt ? Diese Umfrage ist geschlossen. |
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umlagefähige Kosten generell nicht (nur Kaltmiete)/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege | 0 | 0% | |
umlagefähige Kosten anhand der BK-Abrechnung des Verwalters/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege | 2 | 28.57% | |
sämtliche Kosten anhand der Original-Belege | 5 | 71.43% | |
Gesamt | 7 Stimmen | 100% |
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Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
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29.10.2012, 16:13
Beitrag: #5
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RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
Nur Kaltmiete war vor ca. 10 Jahren auch noch üblich.
Doch das FA wollte das nicht mehr. Die BK-Abrechnung und die Belege der nicht umlagefähigen Kosten gehen mit an das FA. |
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