Umfrage: Wie werden die Werbungskosten für Anlagen V+V berücksichtigt ?
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umlagefähige Kosten generell nicht (nur Kaltmiete)/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege 0% 0 0%
umlagefähige Kosten anhand der BK-Abrechnung des Verwalters/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege 28.57% 2 28.57%
sämtliche Kosten anhand der Original-Belege 71.43% 5 71.43%
Gesamt 7 Stimmen 100%
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Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
29.10.2012, 16:13
Beitrag: #5
RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
Nur Kaltmiete war vor ca. 10 Jahren auch noch üblich.
Doch das FA wollte das nicht mehr.

Die BK-Abrechnung und die Belege der nicht umlagefähigen Kosten gehen mit an das FA.
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RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter - limo - 29.10.2012 16:13

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