Umfrage: Wie werden die Werbungskosten für Anlagen V+V berücksichtigt ? Diese Umfrage ist geschlossen. |
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umlagefähige Kosten generell nicht (nur Kaltmiete)/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege | ![]() ![]() ![]() |
0 | 0% |
umlagefähige Kosten anhand der BK-Abrechnung des Verwalters/ nicht umlagefähige Kosten anhand der Original-Belege | ![]() ![]() ![]() |
2 | 28.57% |
sämtliche Kosten anhand der Original-Belege | ![]() ![]() ![]() |
5 | 71.43% |
Gesamt | 7 Stimmen | 100% |
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Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
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29.10.2012, 15:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.10.2012 15:50 von meyer.)
Beitrag: #4
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RE: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
(29.10.2012 12:58)blindworm schrieb: Damit gäbe es für den Ansatz nur von Kaltmiete keine Rechtsgrundlage oder habe ich etwas übersehen ?Eine Rechtsgrundlage gibt es nach meiner Kenntnis auch nicht, die "Alternativen" sind lediglich "Praktikerlösungen" will heißen, Vereinfachung, die auch in der Regel von den FÄ akzeptiert werden. Wir handhaben das so, dass wir im Einzelfall anhand der Belege/Informationen die wir bekommen und unter Berücksichtigung des Erstellungsaufwandes entscheiden, wie wir das handhaben. Normalerweise streben wir an, das "richtig" zu machen, da nur das die Sicherheit bietet, dass auch alle in Betracht kommenden WK wirklich angesetzt werden. Es gibt aber auch nicht wenige Fälle, wo der Ansatz der Kaltmieten mit Mandant abgesprochen ist, da das natürlich schneller geht. In dem Fall muss aber sichergestellt werden, dass zumindest die selbst getragenen Nebenkosten für Leerstände oder Zahlungsausfälle angesetzt werden. Originalrechnungen werden aber in aller Regel nicht benötigt, Kopien reichen völlig. Wenn klar ist, um was es geht (z. B. Grundbesitzabgaben) würden sogar die Kontoauszüge ausreichen. Hat man von Versorgern Abrechnungen, die genau das Gesamtjahr betreffen, nehmen wir aus Vereinfachung auch schon mal den Jahresbetrag lt. Abrechnung, um nicht noch mit Voraus- und Nachzahlungen hantieren zu müssen. Es kommt immer drauf an, was man für Unterlagen bekommt. Bei Verwaltern würde ich immer zusehen, die Verwalterabrechnung zu bekommen, mit etwas Glück kann man darauf aufsetzen und muss nur noch die Zusammensetzung einzelner Positionen prüfen. Zu wesentlichen Dingen wie Erhaltung würde ich mir dann Belegkopien anfordern. Bei den Betriebskosten sind Belege relativ egal, solange da keine Auffälligkeiten sind und die Herkunft der Beträge (z. B. Verbuchung durch Hausverwalter) nachvollziehbar ist. Dies jedenfalls, solange keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Die Fälle, die ich hier habe, sind derart unterschiedlich, dass man da gar keine allgemeine Aussage machen kann. @ Opa Mir scheint, es geht hier gar nicht um WEG. Gerade bei WEG setzen wir eigentlich meist Warmmieten an, da da typischerweise die Wohngeldabrechnungen vorliegen, wo die Betriebskosten (in der Regel ohne Grundsteuer) schon gesammelt drinstehen. Außerdem kennen wir da in vielen Fällen gar nicht die Aufgliederung der Einnahmen in Kaltmiete und Nebenkosten. Bei kleinen Wohnungen (z. B. Studentenbuden) werden zudem häufig Pauschalen vereinbart. |
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