Elterngeld bei Selbständigen
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26.10.2012, 11:10
Beitrag: #9
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Elterngeld bei Selbständigen
ps gerade abweichende Gewinnverteilungsabrede halte ich nicht für aussagekräftig, da muss auch zwingend eine Entnahmebeschränkung einhergehen, wenn wir hier an Tochter & Mutter GbR oä denken. Ist ja alles frei gestaltbar und sehr missbrauchsanfällig. Insoweit kann ich das Misstrauen der Elterngeldstellen verstehen. Auf Umsätze abzustellen ist natürlich Quatsch, weil zusehr Arbeitnehmerdenke (Arbeit im Monat = Geld am Ende des Monats). Das passt schon beim Einzelunternehmen nicht. Hatte bisher nur einen bekannten EU mit dem Problem, der hatte Projektmäßig stoßweise Arbeit und wartete idR 4-8 Wochen auf die Kohle und nebenbei hatte er Dauereinnahme ohne hier viel zu arbeiten. War ein Hickhack. Am Ende gab es Verbuchung von unfertigen Leistungen und Forderungen / Verbindlichkeiten unterjährig nebst AfA monatlich. Dann BWAs monatsweise, wobei Jahressumme der BWA = steuerliche EÜR = Steuerbescheid war. Insoweit folgte Amt auch der monatlichen Aufteilung und setzte die Zahlen an. Diese Monatszahlen haben wir dann aber noch pro rata auf Elterngeldmonate aufgeteilt. Also x/30tel der April BWA auf den und y/30tel auf den Folge-Elterngeldmonat. Den ganzen Spass dann für 26 Monate (also 3 Kalenderjahre), weil 12 Monate vor Geburt und 14 Monate nach Geburt ...
Eine Bürokratie... |
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