Elterngeld bei Selbständigen
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26.10.2012, 05:44
Beitrag: #6
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Elterngeld bei Selbständigen
Tja, aber das Gesetz sagt nun nichts über die Gewinnverteilung auf die Monate aus. Hier kommt ja dazu, dass die Elterngeldmonate nicht mal vom 1. bis 31. gehen. Das Gesetz ist einfach schlecht, weil die Halbsätze "jährliche Gewinnermittlung nach EStG ... monatlich anteilige zu 1/12tel ... Kalendermonat in dem der Elterngeldmonat endet" fehlen!
Hier sollte man ruhig mit Widerspruch & Klage Vorgehen. Ggf einen Anwalt vor Ort suchen und mit ihm zusammen das Mandat "bearbeiten". Am besten ohnehin alles abschaffen. |
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