Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
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22.10.2012, 14:38
Beitrag: #8
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RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
Wenn die Steuernummer sich tatsächlich geändert hat, hätten wir eine unrichtige Rechnung. Die darf jedoch berichtigt werden. Wenn das Finanzamt dem Kunden den Vorsteuerabzug verwehrt, dann soll er es Euch mitteilen und ihr teilt ihm mit, dass die Rechnung fehlerhaft war und die richtige Steuernummer wie folgt lautet...
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - micha79 - 18.10.2012, 13:22
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - Uwe - 18.10.2012, 13:37
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - blind**** - 18.10.2012, 13:43
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - Dragon - 18.10.2012, 17:15
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - blind**** - 18.10.2012, 17:25
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - Dragon - 18.10.2012, 17:39
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - micha79 - 19.10.2012, 09:38
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - Meandor - 22.10.2012 14:38
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