Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
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19.10.2012, 14:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2012 14:19 von meyer.)
Beitrag: #13
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RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
Ich habe selbst derzeit Prüfungen zu ähnlichen Problematiken laufen (Erweiterung von nicht ganz kleinen Wohn- und Geschäftshäusern, wobei die Flächenerweiterungen nicht abgrenzbar sind), insofern bin ich da etwas im Thema.
Grob zusammengefasst geht die Problematik auf eine die BFH-Rechtsprechung zurück, die lt. BMF, ich glaube ab 2008 (inzwischen siehe auch A 15.6a und 15.17 Abs. 5 UStAE) allgemein angewendet wird und besagt, dass umsatzsteuerlich zwischen Anschaffung bzw. Herstellung des Objekts und seiner Nutzung unterschieden werden muss. Ergebnis ist, dass bei Erhaltungsaufwendungen (einschließlich solcher, die ertragsteuerlich in anschaffungsnahe HK umqualifiziert werden, alles so ist, wie man es von früher kennt (d. h. direkte Zuordnung soweit möglich, Rest Aufteilung nach geignetem Maßstab). Bei nicht voneinander abgrenzbaren also baulich irgendwie mit der Altsubstanz verquickten Herstellungsmaßnahmen ist dagegen immer eine allgemeine Aufteilung vorzunehmen, egal, in welchem Bereich des Objektes die Maßnahmen angefallen sind. Neuherstellung eines komplett neuen Wirtschaftsguts sehe ich nach der Schilderung eher nicht, das würde erfordern, das die Umbaumaßnahmen so tiefgreifend waren, dass sie dem neuen Objekt das Gepräge geben. Ohne Aufstockung oder großen Anbau kommt man da so schnell m. E. nicht hin. Ich würde hier auch erst einmal darauf setzen, hinsichtlich des Dachboden ein abgrenzbares Aufteilungsobjekt zu sehen, da ja anscheinend dafür voller Vorsteuerabzug möglich wäre. Problem ist wahrscheinlich, dass vorher schon Räumlichkeiten dort genutzt wurden, so dass das FA auch mit einem Zusammenhang mit den bereits bestehenden Altflächen gegenargumentieren könnte. Außerdem würde ich mir Gedanken machen, ob ertragsteuerlich wirklich vollständig HK vorliegen, das würde ich bei der Schilderung nicht von vornherein als gegeben annehmen (Erneuerung von Heizung und Dach ist eigentlich meist nur Erhaltung). |
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