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Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
18.10.2012, 13:43
Beitrag: #3
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
Hallo Micha,

hier mal ein Auszug aus Haufe zum Thema:

Zitat:Rz. 85

Allerdings sanktioniert Abschn. 15.10 Abs. 1 UStAE die Angabe einer falschen Steuernummer oder einer unzutreffenden inländischen USt-IdNr. auf der Rechnung insofern nicht, als dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug aus einer solchen Rechnung nicht versagt wird, denn der EuGH verlangt in seiner Entscheidung v. 1.4.2004[11] nicht, dass eine Rechnung für den Vorsteuerabzug sämtliche Angaben enthält, die in § 14 und § 14a UStG vorgeschrieben sind. Diese Regelung ist sachgerecht, denn es ist für den Leistungsempfänger praktisch unmöglich, die Korrektheit der Steuernummer oder der USt-IdNr. des Leistenden mit vertretbarem Aufwand zu verifizieren. Auch die Finanzverwaltung wäre überfordert, wenn sie ständig Anfragen zur Richtigkeit von Steuernummern auf Rechnungen beantworten müsste. Zwar gibt es für die Verifizierung der USt-IdNr. gem. § 18c UStG das Bestätigungsverfahren durch das BZSt. Dieses Verfahren dient aber ausschließlich der Kontrolle der Binnenmarktumsätze und darf deshalb nicht mit Anfragen zu rein nationalen Umsätzen belastet werden. Die Verwaltung verlangt also nicht, dass bei Zweifeln an der Korrektheit einer auf einer Rechnung angegebenen USt-IdNr. der Rechnungsempfänger beim BZSt eine Anfrage gem. § 18c UStG macht.

Ähnlich äußert sich Reiß/Kraeusel/Langer (Kommentar zum UStG):

Zitat:...Demnach dürfte der Vorsteuerabzug dem Leistungsempfänger bei Unrichtigkeit der Steuernummer ....allenfalls dann versagt werden, wenn die Unrichtigkeit sofort erkennbar ist (z.B. durch Verwendung einer unwahrscheinlichen Ziffernfolge oder eines unwahrscheinlichen Formats)..."

Ich hoffe, das hilft weiter.

Schönen Nachmittag
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RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - blind**** - 18.10.2012 13:43

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