Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
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18.10.2012, 13:22
Beitrag: #1
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Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
Bei uns folgender Fall:
Wir als Sozietät haben noch ca. 15 Tage Rechnungen verschickt mit unserer alten Steuernummer (wo noch der Vorgänger drin war und ich noch nicht). Dann erst kam die neue Nummer. Es besteht abstrakt ja bei UST-pflichtigen Mandanten das Risiko, dass ihnen der Vorsteuerabzug versagt wird, weil sie von uns seinerzeit keine ordnungsgemäße Rechnung erhalten haben. Wenn das erst nach fünf Jahren festgestellt wird, könnten wir ex nunc eine neue Rechnung schicken, aber es droht ja ein Zinsschaden des Mandanten. Ich frage mich, da der Aufwand erheblich ist: Sollte ich vorsorglich Rechnungen an GmbH und KG zurückholen und neue Rechnungen erstellen (natürlich können auch natürliche Personen ust-pflichtig sein, aber das sehe ich ihnen nicht an)? Wie wahrscheinlich ist es, dass ein USt-Prüfer bei den Mandanten sieht, dass unsere UST-Nummer falsch ist? Würde mich über Einschätzungen von praktisch erfahrenen Kollegen freuen. Hoffe, meine Schilderung ist klar, da ich von USt nicht viel verstehe. Danke und Gruß Micha79 |
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Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - micha79 - 18.10.2012 13:22
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - Uwe - 18.10.2012, 13:37
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - blind**** - 18.10.2012, 13:43
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - Dragon - 18.10.2012, 17:15
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - blind**** - 18.10.2012, 17:25
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - Dragon - 18.10.2012, 17:39
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - micha79 - 19.10.2012, 09:38
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko? - Meandor - 22.10.2012, 14:38
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