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Fünftelregelun
20.09.2012, 09:38
Beitrag: #10
RE: Fünftelregelun
Zitat:Es wird nicht einfach alles überschrieben.
Leider ist es aber so. Hatte schon vermehrt Fälle wo Mandanten zwar eine LSt.-Bescheinigung haben, aber Ins.-Geld gezahlt wurde. Trotz extra Anschreiben setzt das FA beides an: BAL u. Ins.-Geld, auch wenn es ja nicht sein kann. Ebenso ist es bei Krankengeld, wo im Nachhinein eine Rente bewilligt wurde. Angesetzt wird Krankengeld und Rente, obwohl ja eine verrechnung zwischen KK und Rententräger erfolgt. Das ist ja eben das, was mich @Uwe und viele andere eben so nervt. Trotz extra Hinweisen im Anschreiben zur Erklärung werden meine Angaben ignoriert, es erfolgt keine Rückfrage, es wird stur das angesetzt was elektronisch gemeldet wurde. Kein Wunder wenn die zahl der Einsprüche steigt.
Nur in Einzelfällen erfolgt mal ein Anruf um den Sachverhalt aufzuklären, oder nochmal zu erläutern.
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Fünftelregelun - Uwe - 25.07.2012, 12:54
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