Fünftelregelun
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19.09.2012, 18:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.09.2012 18:46 von Stadtkatze.)
Beitrag: #8
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RE: Fünftelregelun
Es wird nicht einfach alles überschrieben. Der Risikofilter bringt einen Hinweis, und dann werden die elektronisch übermittelten Daten wohl übernommen.
Der Steuerpflichtige hat die Lohnsteuerbescheinigung ja in Papierform. Diese entspricht (jedenfalls sollte es so sein) der elektronischen Übermittlung. Also kannst du schon sehen, was der Arbeitgeber bescheinigt hat. Wurden keine außerordentlichen Einkünfte bescheinigt, solltest du mit der Steuererklärung gleich entsprechende Unterlagen einreichen, die eine Prüfung deines Antrags ermöglichen. Ich übernehme auch die elektronisch übermittelten Daten, erkläre aber im Bescheid, dass eine Prüfung mangels Unterlagen nicht möglich war (ist in den meisten Fällen so). Sofern sich dadurch aber eine Nachzahlung ergibt (dürfte im Regelfall nicht so sein), höre ich vorher an. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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Fünftelregelun - Uwe - 25.07.2012, 12:54
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