Fünftelregelun
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18.09.2012, 19:07
Beitrag: #6
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RE: Fünftelregelun
Hallo,
@Opa, da hatte ich zwar etwas eingetragen - und per Elster übermittelt. Aber die Daten werden einfach durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung überschrieben. Punkt. @Kiharu: ich konnte den Bescheid mit meiner Berechnung abgleichen und es war sofort klar, dass die Fünftelregelung nicht berücksichtigt wurde. Der Sachbearbeiter vom Finanzamt hatte mich sogar noch angerufen und mir mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit den Kollegen keine Fünftelregelung in Betracht kommen würde. Darauf antwortete ich ihm, dass ich Einspruch einlegen würde ... nach Rücksprache mit einer Rechtsbehelfsstelle ... ![]() Erstaunlich finde ich nur, dass es in den Erläuterungen keinen Vermerk dazu gibt, dass die Fünftelregelung nicht berücksichtigt wurde. Denn schon in den aktuellen Hinweisen 34.4 zum EStG steht geschrieben, dass die Fünftelregelung auch auf Nachzahlungen von Ruhegehältern anzuwenden sei (leider ist das Urteil von 1958). Mal schauen, wie es ausgeht ... Gruss Uwe |
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Fünftelregelun - Uwe - 25.07.2012, 12:54
RE: Fünftelregelun - Kiharu - 25.07.2012, 13:58
RE: Fünftelregelun - Uwe - 18.09.2012, 17:42
RE: Fünftelregelun - Kiharu - 18.09.2012, 18:29
RE: Fünftelregelun - Opa - 18.09.2012, 18:44
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RE: Fünftelregelun - Kiharu - 11.10.2012, 18:44
Fünftelregelun - showbee - 11.10.2012, 19:05
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