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Nichtanwendungserlasse
18.09.2012, 16:57
Beitrag: #3
RE: Nichtanwendungserlasse
Inzwischen geht so etwas ja häufig mit "gesetzlichen Klarstellungen" einher (z. B. Steuerpflicht Erstattungszinsen, Werbungskostenabzug für Kosten Erstausbildung, Nachweiserfordernisse für Krankheitskosten). Gilt im Einzelfall aber auch zugunsten der Steuerpflichtigen, da gab es ein oder zwei Dinge, die mir aber gerade nicht einfallen.

Ein Fall, wo die Verwaltung ansonsten mit durchgekommen ist, ist die Berücksichtigung von Kindern mit Vollzeiterwerbstätigkeit in Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (nach dem Recht bis 2011). Da gab es zunächst eine nicht zu 100% aber doch sehr deutliche geänderte Rechtsprechung, dass in dem Fall eine Günstigerprüfung zugunsten des Stpfl. vorzunehmen sei (wenn die Einkünfte in dem Übergangszeitraum dazu führen würden, für das gesamte Jahr die Berücksichtigung als Kind zu versagen, wäre diese speziellen Monate auszunehmen gewesen, sonst nicht).

Das wurde auch von der Finanzverwaltung nicht angewendet und der gleiche Senat des BFH ist in einem späteren Urteil der Auffassung der Finanzverwaltung gefolgt (für mich etwas überraschend, aber vielleicht hatte sich die Besetzung des Senats zwischenzeitlich geändert).
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Nichtanwendungserlasse - Jim - 17.09.2012, 21:28
RE: Nichtanwendungserlasse - meyer - 18.09.2012 16:57
RE: Nichtanwendungserlasse - Uwe - 18.09.2012, 17:28

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