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RdV bei § 7h EStG
15.09.2012, 10:56
Beitrag: #9
RE: RdV bei § 7h EStG
Da es sich hier um eine Wg. in einem größerem Objekt handelt, kann das FA niemals alle Rg. einsehen. Der gesamte Aufwand v. mehreren Mio. wird hier ja nur durch den Bauträger aufgeteilt, also im 6-stelligen Bereich/Wg. Da es fremdvermietet ist, erfolgt auch keine Aufteilung Eigen-/Fremdnutzung.
Mir ging es nur darum, daß eben die Bescheinigung etwas auf sich warten lässt und der Abzugsbetrag nicht verloren geht. Und das ist ja gut geklärt worden.
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RdV bei § 7h EStG - Opa - 14.09.2012, 11:18
RE: RdV bei § 7h EStG - Stadtkatze - 14.09.2012, 11:53
RE: RdV bei § 7h EStG - Opa - 14.09.2012, 12:56
RE: RdV bei § 7h EStG - meyer - 14.09.2012, 13:25
RE: RdV bei § 7h EStG - Stadtkatze - 14.09.2012, 14:01
RE: RdV bei § 7h EStG - meyer - 14.09.2012, 20:02
RE: RdV bei § 7h EStG - Stadtkatze - 15.09.2012, 09:43
RE: RdV bei § 7h EStG - Jive - 15.09.2012, 09:43
RE: RdV bei § 7h EStG - Opa - 15.09.2012 10:56
AW: RdV bei § 7h EStG - Stadtkatze - 15.09.2012, 13:42

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