AdV beim FG
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31.08.2012, 15:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2012 15:55 von meyer.)
Beitrag: #9
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RE: AdV beim FG
Wenn man schon beim FG ist, kann die AdV aber auch den Hintergrund haben, dass der schneller bearbeitet wird und im Normalfall schon ein gewisses Präjudiz für das eigentliche Verfahren bedeutet (auf einige Monate muss man sich allerdings trotzdem einstellen).
Habe zwar bisher nur zwei oder drei gerichtliche AdV-Sachen gehabt, aber ich hatte da den Eindruck, dass seitens des FG schon zu dieser Phase eine recht intensive Befassung mit der Sache erfolgte. Das ging gefühlt über eine nur summarische Prüfung auf jeden Fall hinaus. Wenn es nicht notwendig ist, würde ich auch von der AdV die Finger lassen. Macht nicht viel weniger Arbeit als die Klage selbst und der Streitwert wird nur mit einem Bruchteil des Klagestreitwerts (ich glaube nur 10%) angenommen. Das rechnet sich nur bei riesigen Beträgen oder ggf. in Mischkalkulation mit der Klage. Von den praktischen späteren Folgen (siehe Jive) ganz zu schweigen. Dies ganz besonders dann, wenn man eher von einem ungünstigen Ausgang ausgeht. Übrigens kenne ich das so, dass das FA in solchen Fällen immer noch mit dem Hilfsantrag kommt, die AdV nur gegen Sicherheitsleistung zu gewähren. Normalerweise hat man aber von einer AdV mit Sicherheitsleistung keinen Vorteil, die muss man also auch abgebogen bekommen. |
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AdV beim FG - Dragon - 25.08.2012, 11:28
RE: AdV beim FG - Kiharu - 25.08.2012, 11:38
RE: AdV beim FG - phönix - 25.08.2012, 11:44
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RE: AdV beim FG - Dragon - 31.08.2012, 23:12
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