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AdV beim FG
26.08.2012, 00:33
Beitrag: #7
RE: AdV beim FG
@ meyer

Ja - neuerlicher Antrag auf AdV (nach EE) wurde mit dem Tage der Klageeinreichung beim FA gestellt eingereicht und mit der Begründung, dass aus der Klage keine neuerlichen Argumente vorgetragen wurden, abgelehnt.

Daher ja jetzt auch AdV nach §69 FGO.

Hinsichtlich der Begründung der AdV sagen die Kommentare eben zumTeil, dass man es dem Richter schon mal mundgerecht machen sollte, damit er seine summarische Prüfung vornehmen kann.

Grundsätzlich bin ich ja auch für die einfache Variante - mir aber ebend nicht richtig sicher, man will ja auch nicht vor dem Mandanten doof dastehen, wenn der Richter sagt kein AdV, weil nicht hinreichend begründet.

Ich schlafe drüber und werde dann sehen. Das schlimme daran ist, dass ich selber von einem Erfolg der Klage nicht ausgehe und den Fall mehr oder wenig geerbt habe. Zum Teil kann ich mich in die Argumentation meines Vorgängers nicht hineinversetzen und denke bei mir das FA hat schon recht mit seiner Argumentation - Vllt. ist das noch ein Teil der "bösen Seite" die in mir steckt Sad .

Ciao Dragon
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AdV beim FG - Dragon - 25.08.2012, 11:28
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