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AdV beim FG
25.08.2012, 14:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.08.2012 14:56 von meyer.)
Beitrag: #6
RE: AdV beim FG
Wenn man keine neuen Argumente hat, würde ich auch nur auf alles Vorliegende verweisen. Warum Zusatzaufwand machen, der das Ganze nur unübersichtlicher macht?

Nur zur Sicherheit, weil es nicht eindeutig da steht: Ich gehe davon aus, dass zunächst nach Einreichung der Klage erfolglos AdV beim FA beantragt wurde?

Wegen der Vollstreckung würde ich dem FA (am besten telefonisch) einen Hinweis auf den beim FG eingereichten Antrag zukommen lassen. Dies nur damit die Vollstreckung sofort Kenntnis erlangt, denn der automatische Weg dauert ja wahrscheinlich doch ein paar Tage.
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