Werklieferung
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24.08.2012, 20:07
Beitrag: #9
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RE: Werklieferung
Zitat:naja, ich muss schon sagen, dass mich die umsatzsteuerliche Behandlung von EU-Sachverhalten arg nervt. Der Ausgangsfall ist - soweit ich es verstanden habe - eigentlich so, dass auf keiner Ebene eine Definitivbelastung mit USt verbleiben sollte. Nerven tut es mich auch sehr. Zumal ja eigentlich meine Zuständigkeit dort aufhört, wo feststeht, dass der Ort der Lieferung/Leistung nicht in D liegt. Trotzdem interessiert es mich, wie es dann weiter geht. Natürlich soll auf keiner Ebene eine Definitivbelastung verbleiben. Aber wenn man deiner Argumentation folgt, so könne man ja auch gleich sagen, auch in D bleiben alles Umsätze zwischen Unternehmern einfach steuerfrei und gut ist. Wird aber auch nicht gemacht. Also gabs in meinen Fall ne Meldung nach Frankreich. Ich kann meinem Einspruch also stattgeben und gleichzeitig wird sich Frankreich um die Umsatzsteuer i.H. von dann 19,6 % kümmern. Zitat:mich wundert es schon ein bisschen, dass ein USt-Sonderprüfer nicht mal eine Werklieferung von einer sonstigen Leistung unterscheiden kann... Mich wundert aber auch, dass der Berater nicht mal eine sonstige Leistung von einer Werklieferung unterscheiden konnte Ich hab mit der Sonderprüfung gesprochen. Nachdem ich meine Sicht der Dinge dargelegt habe, "fiel es denen wie Schuppen von den Füssen". Es ist im Steuerrecht nunmal auch so wie bei den Lemmingen... Wenn der Berater stur über sonstige Leistung argumentiert, dann springt man eben auf den Zug auf. Umso besser, wenn dann nochmal jemand Drittes auf die Sache schaut. Zitat:Das Ganze ist für mich wieder mal ein deutlicher Hinweis, dass die EU-USt ohne Spezailisten kaum noch handhabungsfähig ist und dringend reformiert gehört. Es soll ja Leute geben, die finden Umsatzsteuerrecht total logisch. Ich gehöre nicht dazu. Ich bin für jede Vereinfachung offen. Ich habe weder die Zeit noch die Lust mich mit dem Umsatsteuerrecht eine jedes Mitgliedsstaates auseinanderzusetzen. Für Berater sieht es da ja noch viel schlimmer aus. Die müssen ihrem Mandanten ja auch noch sagen, registrier dich da oder dort. Führe da oder dort ab, schreib deine Rechnung so oder so. Für mich ein echter Alptraum. Deshalb "Hut ab" vor den Leuten, die dafür die Verantwortung tragen müssen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Werklieferung - Kiharu - 17.08.2012, 17:44
RE: Werklieferung - Uwe - 17.08.2012, 20:58
RE: Werklieferung - Kiharu - 17.08.2012, 22:19
RE: Werklieferung - Eisvogel - 24.08.2012, 10:44
Werklieferung - Uwe - 19.08.2012, 12:12
RE: Werklieferung - tolledeu - 24.08.2012, 12:48
RE: Werklieferung - phönix - 24.08.2012, 13:41
RE: Werklieferung - Uwe - 24.08.2012, 15:13
RE: Werklieferung - Kiharu - 24.08.2012 20:07
RE: Werklieferung - phönix - 24.08.2012, 21:03
RE: Werklieferung - phönix - 04.10.2012, 11:34
Werklieferung - showbee - 04.10.2012, 14:12
RE: Werklieferung - phönix - 04.10.2012, 14:53
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