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ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
22.08.2012, 18:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.08.2012 18:47 von Stadtkatze.)
Beitrag: #2
AW: ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben
Ich würde die Veranlagung nicht durchführen. An einer wirksamen Erklärung mangelt es sowieso. Allerdings bin ich verpflichtet zu ermitteln. Letztendlich, wäre die Bestimmung eines Nachlasspflegers zu beantragen, der dann für die unbekannten Erben handelt. Also von jetzt auf gleich geht das alles leider nicht. Verfahrensrechtlich sollte schon alles sauber laufen. Jedenfalls erlasse ich keinen Bescheid, den ich nicht wirksam bekanntgaben kann (Inhalts- und Bekanntgabeadressat)
Aber gib die Erklärung doch einfach ab, wirst ja sehen was passiert. Wenn du Glück hast.... ich bekomme sie ja nicht.;-)

(Sorry, für den Fall, dass ihr Fehler seht. Mit der Tastatur auf dem Handy und der Autokorrektur stehe ich auf Kriegsfuß)

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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AW: ESt Zusammenveranlagung Ehegatten bei unbekannten Erben - Stadtkatze - 22.08.2012 18:44

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