Erbengemeinschaft
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21.08.2012, 10:23
Beitrag: #2
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RE: Erbengemeinschaft
(21.08.2012 09:51)Oliver Thomas schrieb: Es herrscht Einigkeit darüber, dass A über Instandhaltungsmassnahmen entscheidet und diese durchführt. diese durchführt = Instandhaltung beauftragt odfer mit eigenem Bauunternehmen Reparatur vornimmt? (21.08.2012 09:51)Oliver Thomas schrieb: Nun wird zwischen A+B eine Vereinbarung geschlossen, die besagt: Da die Erbengemeinschaft Leistungsbezieher ist und die Leistungen auch für steuerpflichtige Zwecke verwendet (???), sehe ich kein Problem mit dem Vorsteuerabzug. (21.08.2012 09:51)Oliver Thomas schrieb: Die Instandhaltungskosten, die 20% der Umsätze übersteigen, sollen dann aber von A getragen werden. Das wären dann wohl Sonderbetriebsausgaben. keine Sonderwerbungskosten des A, sondern ERstattungsanspruch des A an ... Ausnahmefall z.B. BFH IX R 59/01 v. 23.11.2004 schönen Tag noch phönix |
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Erbengemeinschaft - Oliver Thomas - 21.08.2012, 09:51
RE: Erbengemeinschaft - phönix - 21.08.2012 10:23
RE: Erbengemeinschaft - Oliver Thomas - 21.08.2012, 12:11
RE: Erbengemeinschaft - phönix - 21.08.2012, 13:22
RE: Erbengemeinschaft - Oliver Thomas - 21.08.2012, 13:40
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