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Erbengemeinschaft
21.08.2012, 09:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2012 10:02 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #1
Erbengemeinschaft
Hallöle,

ich such grad wieder wie ein blöder und finde nix.

Es geht um ein V+V Objekt... Beteiligte:

A - Mandant
B - Dessen Bruder
C - Beteiligter (nicht verwandt, nicht verschwägert)
D - Beteiligter (nicht verwandt, nicht verschwägert)
E - Beteiligter (nicht verwandt, nicht verschwägert)

Der Anteil am Objekt A+B ist Teil der Erbauseinandersetzung und wird nach Abschluss derer in das Eigentum des A fallen.
A Verwaltet das Objekt. Es herrscht Einigkeit darüber, dass A über Instandhaltungsmassnahmen entscheidet und diese durchführt.

Nun wird zwischen A+B eine Vereinbarung geschlossen, die besagt:

Wenn die jährlichen Instandhaltungskosten 20% der Umsätze übersteigen, trägt A diese Kosten selbst (Diese Vereinbarung gilt nur für den Anteil A+B. CDE sind hier nicht involviert).

Nun stellt sich mir die Frage in wie fern das Auswirkungen auf die Vorsteuer aus diesen Rechnungen haben kann. Sie sind an die Gesellschaft gestellt und werden auch aus dem Vermögen der Gesellschaft gezahlt.

Die Instandhaltungskosten, die 20% der Umsätze übersteigen, sollen dann aber von A getragen werden. Das wären dann wohl Sonderbetriebsausgaben. Allerdings werden gerade durch die Renovierungsarbeiten höhere Umsätze generiert. Hintergrund des ganzen ist, dass A später die Früchte aus der Renovierung ernten wird und B sich daran nicht beteiligen will.

Ich komme nicht weiter und habe das Gefühl, die Vereinbarung ist für A höchst gefährlich ;(

Viele Grüße aus der Sauna München
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Erbengemeinschaft - Oliver Thomas - 21.08.2012 09:51
RE: Erbengemeinschaft - phönix - 21.08.2012, 10:23
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RE: Erbengemeinschaft - Oliver Thomas - 21.08.2012, 13:40

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