Fünftelregelun
|
25.07.2012, 12:54
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Fünftelregelun
Hallo,
habe gerade einen Fall vorliegen - Einspruch ist schon vorprogrammiert - bei dem die Steuerpflichtige in 2011 Vorsorgungsbezüge für mehrere Jahre bezieht (2008-2011). Grund war, dass sie nicht wußte, dass sie überhaupt darauf Anspruch hatte. Daher hat sie den Antrag erst in 2011 eingereicht. Ihr Mann ist in 2006 gestorben, so dass 2006 und 2007 lt. Aussage des Arbeitgebers bereits verjährt seien. Daher die Nachzahlung erst ab 2008. Die Lohnsteuerbescheinigung weist nur einen "normalen" Versorgungsbezug aus. Ich bin der Meinung, dass es sich um einen Bezug für mehrere Jahre handelt. Schließlich ist das Geld insgesamt erst in 2011 geflossen. Ich habe dies entsprechend beantragt, wobei ich eine geänderte LSt-Bescheinigung eingetragen habe. Ich wußte nicht, wie ich sonst den Antrag stellen sollte, da ELSTER diese Daten haben wollte, sonst hätte ich sie nicht übermitteln können. Frage: ist die Fünftelregelung anwendbar? Danke für Meinungen und Antworten Gruss Uwe |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Fünftelregelun - Uwe - 25.07.2012 12:54
RE: Fünftelregelun - Kiharu - 25.07.2012, 13:58
RE: Fünftelregelun - Uwe - 18.09.2012, 17:42
RE: Fünftelregelun - Kiharu - 18.09.2012, 18:29
RE: Fünftelregelun - Opa - 18.09.2012, 18:44
RE: Fünftelregelun - Uwe - 18.09.2012, 19:07
RE: Fünftelregelun - Jive - 19.09.2012, 17:51
RE: Fünftelregelun - Stadtkatze - 19.09.2012, 18:05
RE: Fünftelregelun - Uwe - 19.09.2012, 21:14
RE: Fünftelregelun - Opa - 20.09.2012, 09:38
RE: Fünftelregelun - Uwe - 11.10.2012, 14:41
Fünftelregelun - showbee - 11.10.2012, 18:37
RE: Fünftelregelun - Kiharu - 11.10.2012, 18:44
Fünftelregelun - showbee - 11.10.2012, 19:05
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste